Häufige Fragen

Objektbegehungen? Haftpflicht? Laufzeiten? Wenn wir uns in den Eigentümergemeinschaften als kompetenter Verwalter vorstellen, gibt es erfahrungsgemäß viele Fragen, die wir gerne beantworten. Hier eine kleine Auswahl:

Gehört zum Verwaltungsteam auch ein Jurist?

Ja, wir arbeiten mit einem auf Wohnungswirtschaft und das Wohneigentumsgesetz spezialisierten Anwalt zusammen.

Habe ich feste Ansprechpartner?

Bei uns haben Sie feste Ansprechpartner – einen für den kaufmännischen und einen für den technischen Bereich.

Besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Service-Zeiten Sprechstunden zu vereinbaren?

Selbstverständlich – Sie können jederzeit einen Termin mit uns vereinbaren.

Über welche Vermögenshaftpflichtversicherung verfügt die G&U?

Die G&U ist Kunde der R+V Versicherung. Wir verfügen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000,00 Euro.

Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gibt es bei der G&U?

Im Regelfall vereinbaren wir erst einmal zum kennelernen ein Jahr Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Individuelle Regelungen sind ebenfalls möglich.

Übernimmt die G&U auch Mietshausverwaltung, Makler- oder Bauträgertätigkeiten?

Hauptgeschäftsbereich der G&U ist die Wohneigentums- und Fremdverwaltung – dazu gehören auch Miethausverwaltung, Verwaltung von Sondereigentum sowie Verwaltung von Bruchteilsgemeinschaften und außerdem Leistungen im Bereich Vertrieb.

Welche Aufgaben übernimmt die G&U im Bereich Instandhaltung und Instandsetzung?

Wir übernehmen die regelmäßige technische Kontrolle im Objekt, die Auftragsvergabe und beaufsichtigen die Ausführung der erforderlichen Maßnahmen.

Wie oft finden Begehungen des Objektes statt?

Wir führen regelmäßig eine Begehung durch. Einmal jährlich erfolgt eine Begehung gemeinsam mit dem Beirat. Darüber hinaus können je nach Bedarf weitere Termine vereinbart werden.

Wer vergibt die Aufträge für Kleinreparaturen?

Unser technischer Verwalter vergibt innerhalb des laufenden Geschäfts Aufträge bis maximal 2.000 ,-Euro netto. Aufträge für kostenaufwändigere Reparaturen werden ausschließlich nach Genehmigung durch den Beirat oder Beschluss der Eigentümer erteilt.

Wie hoch sollte laut G&U die Instandhaltungsrücklage sein?

Die Höhe der Rücklage ist abhängig vom Objektzustand. Sie wird von uns im Rahmen der Erstellung eines individuellen Instandhaltungsplans ermittelt. Abgestimmt auf das Budget der Eigentümergemeinschaft konzipieren wir anhand einer speziellen Software sichere Finanzierungspläne und Sparmodelle für die Umsetzung Modernisierungsvorhaben.

 

Sie haben Fragen

Wenden Sie sich direkt an uns: 

Ihr Ansprechpartner: 
Tim Utermöhl

G&U Immobilienservice Utermöhl
Ahrstrasse 3
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: +49 0221 94654604+49 0221 94654604
Fax: +49 0221 94657767
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