• Verwaltung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes(WEG)
• Aufstellung von Gesamt-und Einzelwirtschaftsplänen
• Erstellung einer detaillierten Jahresabrechnung
• Vor-und Nachbereitung, Durchführung und Protokollierung
der Eigentümerversammlungen
• Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
• Durchsetzung der Haus-und Nutzungsordnung
• Maßnahmen zur Instandhaltung und –setzung
• Überwachung aller Verträge der Gemeinschaft
• Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens
• Beratung der Gemeinschaft und des Verwaltungsbeirates
• Rechnungskontrolle und –anweisung
• Übernahme der gesamten Buchführung
• Technische Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
• Professionelle Auftragsvergabe
• Veranlassung von Sofortmaßnahmen im Schadensfall