§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grundlage bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Hausverwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar. Einer weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Immobilienvermittlung, welche ausschließlich in Kooperation mit der Firma Albert Wolter Immobilien GmbH & Co. Köln durchgeführt wird.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages. In der Regel wird der Hausverwaltervertrag für die Dauer eines Jahres geschlossen. Er ist in der Regel kündbar mit vierteljährlicher Frist zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Vorgabe des Verwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt - es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
§ 4 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden.
§ 5 Savatorische Klausel
Sollte eine Bedingung der Allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bewirkt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die unwirksame Regelung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.
§ 6 Kooperation
Für Tätigkeiten im Rahmen der Kooperation mit der Firma Albert Wolter Immobilien GmbH & Co. Köln, gelten deren AGB´s sowie deren Vergütungssätze.
Gerichtsstand ist Köln